Nicht vergessen!
Anträge auf Grundförderung sind bis zum 01.06. eine Jahres zu stellen!
Jugendgruppen können beim KJR Anträge auf finanzielle Förderung für verschiedenste Aktionen stellen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Förderrichtlinien. Gerne geben wir aber natürlich auch telefonisch Auskunft dazu. Bei Fragen wenden Sie sich bitte (vor Antragstellung) direkt an uns, wir helfen gerne weiter.
Die Förderrichtlinien wurden 2012 überarbeitet und sowohl von der Vollversammlung wie auch dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises genehmigt und sind somit seit 1.1.2013 gültig.
Der Dank gilt an dieser Stelle dem Landkreis Passau, der dem KJR die für die Verteilung notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellt.