Aktuell dürfen alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Bayern wieder uneingeschränkt stattfinden, d.h.
- Zugangsbeschränkungen (3G etc.) fallen weg
- Keine Masken- oder Abstandspflicht
- Keine Dokumentationspflichten und Personenzahlobergrenzen
- Partys und auch größere Veranstaltungen sind wieder erlaubt
Hygienekonzepte und alle o.g. Regelungen können weiterhin im Rahmen des Hausrechts freiwillig angewendet werden.
Mehr Infos findet ihr auf der Homepage des Bayerischen Jugendrings unter www.bjr.de/corona oder gern könnt ihr auch bei uns anrufen!